Suche
Ergebnis der Suche: 7 Treffer insgesamt gefunden.
- Rechtsgebiete - Insolvenzrecht
...nicht einlösen könnend“) bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute \'\'\'Zahlungsunfähigkeit\'\'\', drohende Zahlungsunfähigkeit...
- Urteile
...zur Duldung oder Unterlassung bestimmter Handlungen, Abgabe einer Willenserklärung usw.); das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers wird, wenn der Schuldner dem Urteil nicht nachkommt, durch das Leistungsurteil noch nicht vollständig befriedigt, es bedarf...
- Rechtsgebiete - Sachenrecht - Pfandrecht
Pfandrecht Ein \'\'\'Pfandrecht\'\'\' (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so...
- Glossar - Hypothek
...(von griech.: {{Polytonisch|ὑποθÞκη}} „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek...
- Glossar - Sachenrecht
...wird insbes. beim Pfandrecht deutlich: An beweglichen Sachen existiert es nur soweit, als der Pfandschuldner (= Forderungsgläubiger) die Pfandsache tatsächlich inne hat (Faustpfandprinzip); an unbeweglichen Sachen nur soweit das Pfandrecht im Grundbuch...
- SEO-Texte - Insolvenzrecht
Beschreibung
Das Insolvenzrecht ist ein Teil des Zivilrechts, was sich mit den Rechten von Kreditoren (Gläubigern) bei Insolvenz eines Schuldners befasst, wenn dieser also Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann.
Rechts- und...
- BUNDESFINANZHOF Urteil - Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem
...Ausdruck gebracht wird, dass der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verwendung zur Verfügung steht. Allerdings muss der Gläubiger in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners...